Seit dem 01.Juli 2013 müssen alle Ersthundebesitzer einen Sachkundenachweis erbringen. Die theoretische Sachkundeprüfung sollte in der Regel
vor der Anschaffung des Hundes abgelegt werden. Die praktische Prüfung sollte innerhalb des ersten Jahres nach Anschaffung des Hundes erfolgen.Der Hundeführerschein soll “unerfahrenen”
Hundehaltern das erforderliche Grundwissen vermitteln, um die Anzahl der Verletzungen, die bisher jährlich durch das Fehlverhalten von Hundehaltern und ihren Hunden entstanden sind, deutlich zu senken. Es handelt sich hierbei um eine Prüfung des Hundehalters auf seine Fähigkeiten hin, einen Hund verantwortungsvoll zu führen und ihn nach tierschutzrechtlichen Gesichtspunkten ordnungsgemäß zu halten. Es kommt also nicht auf den Ausbildungsstand des Hundes an, sondern vielmehr darauf, wie der Hundehalter seinen Hund in ganz alltäglichen Situationen händelt.
Nur der tatsächliche Halter muss die Prüfungen ablegen, also nicht alle Familienmitglieder Als Hundehalter gilt:
- wer die Bestimmungsmacht über den Hund hat - aus eigenem Interesse für die Kosten des Tieres aufkommt - den allgemeinen Wert und Nutzen des Tieres für sich in Anspruch nimmt
- das Risiko seines Verlustes trägt Es gibt keine Altersbeschränkung zum Ablegen der Prüfung, jedoch sind Kinder bis zum vollendeten 7. Lebensjahr nicht geschäftsfähig.
Keine Regel ohne Ausnahmen:
folgende Hundehalter müssen den Hundeführerschein nicht machen. - wer innerhalb der letzten 10 Jahre vor der Aufnahme der Hundehaltung über mindestens
2 Jahre ununterbrochen einen Hund gehalten hat und keine Beanstandungen registriert wurden - Tierärzte - wer die brauchbarkeitsprüfungen für Jagdhunde abnimmt
- wer eine Erlaubnis nach dem Tierschutzgesetz besitzt (z. B. Tierheimmitarbeiter) - wer einen Blindenhund oder Diensthund führt
Theoretische Prüfung: Die theoretische Prüfung wird “online” gemacht. Der Prüfer meldet dafür den Prüfling an und überwacht den
ordnungsgemäßen Ablauf. Die Auswertung erfolgt am selben Tag. Nur wer die theoretische Prüfung bestanden hat, kann die praktische Prüfung ablegen. Wer die Prüfung nicht bestanden hat, kann diese jederzeit
wiederholen, jedoch sind jeweils erneute Prüfungsgebühren zu entrichten.
In der Theoretischen Prüfung werden folgende Themengebiete abgefragt:- Erziehung - Ausbildung
- Angst und Aggression - Haltung, Pflege und Gesundheit - Zucht, Fortpflanzung und Rassen - Kommunikation (Ausdrucksverhalten) - einschlägiges Recht
Die Prüfungen werden in Braunschweig durchgeführt. Diejenigen, die bei uns den Theoriekurs besucht haben, können die Prüfung im Anschluss wahlweise bei uns in Königslutter oder in Braunschweig machen.
Die Prüfungsgebühr beträgt 50,00 Euro
Prüfungstermine:
sind individuell vereinbar. Prüferin: Katherina Bosse Tel. 015128741525.
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Praktische Prüfung:
Nur wer die theoretische
Prüfung bestanden hat kann die praktische Prüfung ablegen. Auch diese kann man jederzeit wiederholen wenn man sie nicht bestanden hat. Laut Prüfungsordnung ist es auch erlaubt die Prüfung mit einem fremden
Hund durchzuführen, denn hier steht der Mensch auf dem Prüfstand und nicht der Hund. In der praktischen Prüfung geht es eben nicht darum, was der Hund macht oder eben nicht, sondern vielmehr darum, ob der
Hundehalter seinen Hund in jeder Situation kontrollieren und händeln kann. Vorausschauendes und sicheres Handhaben des Hundes sind also wichtige Grundvoraussetzungen für das Bestehen der praktischen Prüfung.
Die Praktische Prüfung findet in park- und stadtähnlichen Bereichen statt. Die Prüfungsgebühr beträgt: 90,00 Euro
Prüfungstermine: sind individuell vereinbar. Prüferin: Katherina Bosse Tel. 015128741525 |
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